Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen.
Sie wünschen sich eine persönliche und ausführliche Beratung durch unsere Energie-Experten?
Dann zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Die häufigste Frage:
Fixpreis oder variabler Tarif –
was ist die bessere Wahl?
Was ist ein variabler Tarif?
Bei einem variablen Tarif richtet sich der Energiepreis nach der aktuellen Entwicklung an der Börse. Das bedeutet: Der Preis kann sich täglich, wöchentlich oder monatlich ändern und wird entsprechend an Sie weitergegeben. So profitieren Sie in günstigen Marktphasen – tragen aber auch das Risiko bei Preisanstiegen.
Variabler Tarif im Überblick
Vorteile eines variablen Tarifs
Niedrigere Preise bei fallenden Energiekosten: Wenn der Marktpreis sinkt, profitiert der Kunde sofort.
Hohe Flexibilität: Mit variablen Tarifen gibt es meist keine feste Vertragsbindung – Kündigung ist jederzeit möglich.
Für wen ist dieser Tarif geeignet?
Für Unternehmer, die bereit sind, die Schwankungen am Energiemarkt zu tragen, und bei sinkenden Preisen besonders profitieren möchten.
Preiszusammensetzung
Variable Tarife bestehen oft aus:
Fixem Grundpreis
Variablem Verbrauchspreis, der sich regelmäßig – monatlich, wöchentlich oder quartalsweise – an aktuelle Marktpreise anpasst.
Nachteile
Die Unbeständigkeit am Markt bedeutet: kaum Planbarkeit der Energiekosten, weil die Preise auch unerwartet steigen können.
Wie oft ändert sich der Preis
Das hängt vom Anbieter ab. In der Regel erfolgt eine Anpassung monatlich, wöchentlich, täglich oder quartalsweise.
Was ist ein fixer Tarif?
Ein fixer Tarif bietet Ihnen Preisstabilität: Sowohl der Grundpreis als auch der Verbrauchspreis bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit konstant. Unabhängig davon, wie sich der Energiemarkt entwickelt oder wie viel Sie verbrauchen – Ihre Kosten bleiben kalkulierbar.
Fixer Tarif im Überblick
Vorteile eines fixen Tarifs
Preisgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit: Schutz vor Preiserhöhungen sorgt für zuverlässige Planbarkeit.
Kalkulierbare Energiekosten: Besonders für Unternehmen mit festen Budgets ein Plus.
Für wen ist dieser Tarif geeignet?
Für Unternehmer, die auf Sicherheit setzen und ihre Energiekosten stabil und langfristig planen möchten, ohne Risiko durch Marktveränderungen.
Preiszusammensetzung
Ein fixer Tarif besteht meist aus:
Fixem Grundpreis
Fixem Verbrauchspreis, der sich nicht an Marktschwankungen orientiert und über die gesamte Vertragslaufzeit gleich bleibt.
Nachteile
Wenn die Energiepreise am Markt fallen, profitieren Sie nicht davon – Ihre Kosten bleiben gleich.
Kann man während der Laufzeit zu dem variablen Tarif wechseln?
Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab. In vielen Fällen ist ein Wechsel erst nach Vertragsende oder unter bestimmten Bedingungen möglich.
Lohnt sich ein Energieanbieterwechsel gerade jetzt? Ja, unbedingt!
Sichern Sie sich niedrigere Energiekosten – die Weitergabe durch Versorger ist selten.
SCHNELL & UNKOMPLIZIERT:
Tarifvergleich und Wechsel
in nur wenigen Minuten.
KOSTENLOS FÜR SIE:
Keinerlei Gebühren
für Vergleich oder Anbieterwechsel.
SICHERHEITSVERSPRECHEN:
Ihre Daten sind bei uns
bestens geschützt.
ANBIETERWECHSEL
1. Wie einfach ist der Wechsel zu einem neuen Energieanbieter mit der Energiekanzlei?
Antwort: Kinderleicht! Unsere erfahrenen Energie-Experten beraten Sie persönlich, finden den optimalen Tarif für Ihre Bedürfnisse und übernehmen den gesamten Umstieg für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir regeln alles, von der Kündigung Ihres alten Vertrags bis zur Anmeldung beim neuen Anbieter.
2. Was genau ist meine Zählpunktnummer und wozu brauche ich sie?
Antwort: Die Zählpunktnummer ist eine eindeutige 33-stellige Identifikationsnummer (beginnend mit „AT“), die Ihren individuellen Strom- oder Gasanschluss kennzeichnet. Sie ist entscheidend, um Ihren Verbrauchsort genau zuzuordnen und einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten.
3. Wo finde ich meine Zählpunktnummer?
Antwort: Am schnellsten finden Sie Ihre Zählpunktnummer auf Ihrer letzten Jahresabrechnung Ihres aktuellen Strom- oder Gasanbieters. Alternativ kann Ihnen Ihr örtlicher Netzbetreiber diese Information ebenfalls mitteilen.
4. Welche Kosten fallen für die Beratung der Energiekanzlei an?
Antwort: Keine! Unsere umfassende Beratung und Unterstützung beim Energieanbieterwechsel ist für Sie komplett kostenlos. Wir verstehen uns als Ihre kostenlose Dienstleistung, um Ihnen zu besseren Konditionen zu verhelfen.
5. Muss ich meinen bestehenden Strom-/Gasvertrag selbst kündigen?
Antwort: Nein, das ist nicht nötig! Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe gerne ab. Sobald Sie sich für einen neuen Tarif entschieden haben, kümmern wir uns um die fristgerechte Kündigung Ihres alten Vertrages und die reibungslose Ummeldung beim neuen Lieferanten.
6. Wie lange dauert es, bis ich vom neuen, günstigeren Lieferanten beliefert werde?
Antwort: Der gesamte Wechselprozess dauert in der Regel nur etwa 2 bis 3 Wochen. Sobald Ihr Netzbetreiber den genauen Belieferungstermin bestätigt hat, informieren wir Sie umgehend per E-Mail, damit Sie genau wissen, wann Sie von den günstigeren Konditionen profitieren.
7. Muss ich meinen Zählerstand für den Wechsel selbst ablesen?
Antwort: Auch das nehmen wir Ihnen ab! Ab dem bestätigten Wechseltermin liest der Netzbetreiber Ihren Zählerstand ab. Auf Basis dieser Ablesung erstellt Ihr bisheriger Versorger dann Ihre Endabrechnung, und der neue Lieferant beginnt mit der Verrechnung. Ganz bequem für Sie!
ABRECHNUNG
1. Wie genau wird mein monatlicher Rechnungsbetrag berechnet?
Antwort: Ihr monatlicher Teilbetrag für Strom oder Gas basiert auf Ihrem geschätzten Jahresverbrauch aus dem letzten Vertragsjahr. Dieser Gesamtjahrespreis wird dann einfach durch zwölf geteilt, um Ihnen einen bequemen monatsweisen Betrag zu ermöglichen. So haben Sie Ihre Kosten immer im Blick!
2. Warum kann sich mein monatlicher Rechnungsbetrag ändern?
Antwort: Einmal im Jahr wird Ihr tatsächlich verbrauchter Energiebetrag mit den bereits geleisteten Teilbeträgen abgeglichen. Wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch höher war, kann es zu einer kleinen Nachzahlung kommen. Bei geringerem Verbrauch erhalten Sie eine Gutschrift. Im Zuge dieser Jahresabrechnung passen wir dann auch Ihren monatlichen Teilbetrag an Ihren aktuellen Verbrauch an, um zukünftige Überraschungen zu vermeiden.
3. Auf welchem Weg erhalte ich meine Strom- oder Gasrechnung?
Antwort: Sie entscheiden, wie Sie Ihre Rechnung erhalten möchten! Wir bieten Ihnen die bequeme Zustellung per E-Mail an, aber selbstverständlich ist auch der Versand per Post möglich, ganz nach Ihren Präferenzen.
4. Wie oft erhalte ich meine Energierechnung?
Antwort: Die Häufigkeit der Rechnungszustellung richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Versorgers und Ihrer Wahl. Typischerweise erhalten Sie Ihre Rechnung jährlich, quartalsweise oder auf Wunsch auch monatlich.
5. Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Antwort: Am unkompliziertesten ist die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat, bei der der vereinbarte Betrag automatisch und pünktlich von Ihrem Konto abgebucht wird. Alternativ können Sie Ihre Rechnung selbstverständlich auch klassisch per Zahlschein begleichen.
6. Woraus setzt sich meine zukünftige Energierechnung zusammen?
Antwort: Ihre Rechnung gliedert sich im Wesentlichen in zwei Hauptteile:
- Energiekosten: Diese umfassen den reinen Arbeits- und Grundpreis für den von Ihnen bezogenen Strom oder Gas.
- Netznutzungsentgelte: Dies sind Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber für die Nutzung des Netzes erhoben werden und von Ihrem Jahresverbrauch sowie Ihrem Standort abhängen. Alle Details sind transparent auf Ihrer Rechnung aufgeführt.
BEGRIFFSDEFINITIONEN
1. Wer ist der Netzbetreiber und welche Rolle spielt er?
Antwort: Der Netzbetreiber ist der Eigentümer und Verwalter der Strom- oder Gasleitungen sowie Ihres Zählers. Seine Hauptaufgabe ist die Instandhaltung, Wartung und der sichere Betrieb der Energieinfrastruktur in Ihrer Region. Er ist für Ihre Adresse festgelegt und kann nicht frei gewählt werden.
2. Wer ist der Energielieferant (oder Energieversorger) und was unterscheidet ihn vom Netzbetreiber?
Antwort: Der Energielieferant ist Ihr direkter Vertragspartner für die Lieferung von Strom oder Gas zu Ihnen nach Hause. Im Gegensatz zum Netzbetreiber, der für Ihre Adresse feststeht, können Sie Ihren Energielieferanten frei wählen! Er kümmert sich um die Belieferung und die Abrechnung der Energie, die Sie tatsächlich verbrauchen.
3. Aus welchen Komponenten setzen sich die Strom- und Gaspreise zusammen?
- Antwort: Ihre Energierechnung, also der Preis, den Sie für Strom oder Gas zahlen, besteht im Wesentlichen aus drei Hauptbestandteilen:
- Erzeugungs- und Beschaffungskosten: Dies sind die reinen Kosten für die Produktion oder den Einkauf der Energie.
- Staatliche Abgaben und Steuern: Dazu gehören verschiedene Umlagen, Steuern und Förderabgaben, die vom Staat festgelegt werden.
- Netzkosten (Netznutzungsentgelte): Dies sind die Gebühren, die Sie für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes an den Netzbetreiber zahlen.
ÜBERSIEDLUNG
1. Wann sollte ich meinen Energieversorger über meinen Umzug informieren?
Antwort: Am besten informieren Sie Ihren Energieversorger (oder, bei Neuanmeldung über uns, die Energiekanzlei) mindestens einen Monat vor Ihrem geplanten Umzugstermin. So stellen wir sicher, dass Ihre neue Adresse pünktlich zu Ihrem Einzug mit Strom und/oder Gas versorgt wird und es zu keiner Unterbrechung kommt.
2. Was, wenn mein Umzug sehr kurzfristig ansteht?
Antwort: Keine Sorge, auch dann helfen wir Ihnen schnellstmöglich! Wenn Ihr Umzug bereits erfolgt ist oder unmittelbar bevorsteht, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden Ihre Anmeldung bevorzugt bearbeiten, damit Sie ohne Verzögerung mit Strom oder Gas in Ihrem neuen Zuhause versorgt werden.
3. Wer kümmert sich um die An- und Abmeldung von Strom und Gas bei meinem Umzug?
Antwort:
- Als Bestandskunde der Energiekanzlei: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Wir übernehmen den gesamten An- und Abmeldeprozess für Sie und sorgen für einen reibungslosen Übergang.
- Als Neukunde: Wir beraten Sie und helfen bei der Anmeldung am neuen Standort. Denken Sie bitte daran, Ihren bestehenden Vertrag bei Ihrem alten Energieversorger fristgerecht selbst abzumelden, damit keine Doppelabrechnung entsteht.
4. Wann und wem muss ich meine Zählerstände beim Umzug melden?
- Antwort: Es ist wichtig, die Zählerstände sowohl am Tag Ihres Auszugs aus der alten Wohnung als auch am Tag Ihres Einzugs in die neue Wohnung abzulesen. Melden Sie diese Daten direkt Ihrem Netzbetreiber der jeweiligen Region.
- Tipp: Machen Sie zur Sicherheit immer ein Foto von den Zählerständen am Zähler selbst, um später einen Nachweis für die Richtigkeit der Daten zu haben. Das erspart Ihnen mögliche Diskussionen!
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